Fahrschule Montag GmbH
 

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Grundsätzlich werden Führerscheine aus EU – oder EWR-Mitgliedsstaaten in Deutschland unbeschränkt anerkannt und brauchen nicht umgeschrieben werden.

Seit dem 30.10.2008 in Kraft:
Bei der Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus anderen Staaten (Drittstaaten) wird jetzt grundsätzlich auf eine theoretische und praktische Ausbildung verzichtet, auch wenn der Fahrerlaubnis Inhaber bereits länger als 3 Jahre in Deutschland wohnhaft ist.

Eine theoretische und praktische Prüfung muss jedoch abgelegt werden!

Bei der Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einigen bestimmten Staaten wird künftig auf die Prüfung verzichtet, auch wenn der Fahrerlaubnis Inhaber ebenfalls länger als 3 Jahre in Deutschland wohnhaft ist.

Achtung:
Nach der Einreise in die Bundesrepublik darf man mit dem ausländischen Führerschein wie bisher maximal 6 Monate in Deutschland fahren.

 

  • Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
  • Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) umfasst die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, ferner Island, Liechtenstein und Norwegen.
  • Aus Sicht der EU sind Drittstaaten beispielsweise Norwegen, China oder die USA.
 
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