UNSERE LEISTUNGEN
Egal welche Führerscheinklasse Du gern machen möchtest, jede Klasse ist eine Klasse für sich. Wir bieten die gängigen Führerscheinklassen an. Auch der Führerschein ab 17 ist bei uns möglich.
PKW
KLASSE B
Beschreibung:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Mitführen von Anhängern:
- Alle Anhänger bis 750 kg zGM
- Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
Klasse B beinhaltet die Klassen AM, L.
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre in begleitendem Fahren
Mindesttheorie:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden
KlassenspezifischerStoff: 2 Doppelstunden
Praktische Ausbildung:
Stundenanzahl abhängig vom Können des Fahrschülers
Besondere Ausbildungsfahrten:
5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden Dunkelheit
Prüfungen:
Theorieprüfung, Praxisprüfung:
(45 min innerorts, außerorts, unter Einsschluss von Autobahn oder Kraftfahrstraßen)
KLASSE B96
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B.
Es erfolgt keine Theorie- / Praxisprüfung lediglich eine Ausbildung in Theorie und Praxis.
2,5 Stunden Theorie und 3,5 Stunden Praktische Übungen.
-
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM. Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
KLASSE BE
Berechtigung für:
Kombinationen, die aus Fahrzeugen der Klasse B mit
Anhängern gebildet werden und nicht unter die Klasse B oder B96 fallen.
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg z.G.
Notwendiger Vorbesitz:
B
Mindestalter:
17/18 Jahre
Mindesttheorie:
entfällt
Praktische Ausbildung:
Stundenanzahl abhängig vom Können des Fahrschülers
Besondere Ausbildungsfahrten:
3 Fahrstunden Überland, 1 Fahrstunden Autobahn, 1 Fahrstunden Dunkelheit
Prüfungen:
Keine Theorieprüfung, Praxisprüfung:
(45 min innerorts, außerorts, unter Einsschluss von Autobahn oder Kraftfahrstraßen,
verbinden und trennen von Fahrzeugen mit dem Anhänger)
MOTORRAD
Mofa
a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B) 8 und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P und L2e-U) 8 mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.
Mindestalter:
15 Jahre
Mindesttheorie:
Grundunterricht: 6 Doppelstunden
Praktische Ausbildung:
Mindestens 90 min in der Einzelausbildung.
Mindestens 2 x 90 min in der Gruppenausbildung
Prüfungen:
Theorieprüfung, Praxisprüfung entfällt
KLASSE AM
Für alle AM-Fahrzeuge gilt:
- bbH 45 km/h
- Hubraum - Verbrennungsmotor max. 50 cm³ - Dieselmotor max. 500 cm³
a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
(EU-Klasse L1e-B) 8
ohne Beiwagen (Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.17 erteilt); Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.
b) Dreirädrige Kleinkrafträder
(EU-Klasse L2e) 8
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg (Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.17 erteilt).
c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
(EU-Klasse L6e) 8
Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW; Leermasse max. 425 kg.
Mindestalter: 16 Jahre
Mindesttheorie:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden
Besondere Ausbildungsfahrten:
Keine besonderen Ausbildungsfahrten.
Prüfungen:
Theorieprüfung, Praxisprüfung: (30 min innerorts)
KLASSE A1
Berechtigung für:
Leichtkrafträder mit max. 125 ccm Hubraum, maximale Leistung 11 kW. Verhältnis Leistung / Masse Maximal 0,1kW/kg Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bbH von mehr als 45km/h; Leistung max. 15 kW.
Eingeschlossen sind die Klassen:
AM
Mindestalter:
16 Jahre
Mindesttheorie:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden
Praktische Grundausbildung:
Stundenanzahl abhängig vom Können des Fahrschülers
Besondere Ausbildungsfahrten:
5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden Dunkelheit
Prüfungen:
Theorieprüfung, Praxisprüfung:
(45 min innerorts, außerorts, unter Einsschluss von Autobahn oder Kraftfahrstraßen)
KLASSE A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Eingeschlossen sind die Klassen:
A1, AM
Mindestalter:
18 Jahre
Mindesttheorie:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden
Praktische Grundausbildung:
Stundenanzahl abhängig vom Können des Fahrschülers
Besondere Ausbildungsfahrten:
5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden Dunkelheit
Prüfungen:
Theorieprüfung, Praxisprüfung:
(60 min innerorts, außerorts, unter Einsschluss von Autobahn oder Kraftfahrstraßen)
KLASSE A
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Eingeschlossen sind die Klassen:
A1, AM, A2
Mindesttheorie:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden bei Erweiterung 6
Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden
Praktische Grundausbildung:
Stundenanzahl abhängig vom Können des Fahrschülers
Besondere Ausbildungsfahrten:
5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden Dunkelheit
Mindestalter:
24 Jahre ; 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 ; 21 Jahre bei dreirädrigen Fahrzeugen
Tel. +49(0)7524/974175
Fax. +49(0)7524/974176
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Ab sofort bieten wir Erste-Hilfe-Kurse bei uns in Bad Waldsee an.
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