Warum Fahren ab 17?
Ziel des "Begleiteten Fahrens ab 17" ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden.
Die jungen Fahranfänger dürfen somit nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Diese Begleitperson muss in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein. Vorteile sind:

Mäßigender Einfluss einer Begleitung, die nicht aus derselben Altersgruppe stammt

Zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger, die Lernphase wird verlängert

Junge Fahrer profitieren von der Erfahrung der Begleitperson

Ausbildung
Der Schüler kann die Ausbildung mit 16 1/2 Jahren beginnen. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist erforderlich. Die Ausbildungsinhalte sind dieselben wie bei der Führerscheinausbildung mit 18 Jahren.

Prüfung
Die theoretische Prüfung kann der Bewerber 3 Monate vor seinem 17. Geburtstag, die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag ablegen. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Schüler an seinem 17. Geburtstag eine befristete Prüfungsbescheinigung (es wird kein Führerschein erteilt!), die im gesamten Bundesgebiet, nicht jedoch im Ausland gilt. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf der Fahrschüler nur in Begleitung der namentlich benannten Begleitpersonen fahren.

Was darf der Bewerber außerdem fahren?
Die Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein. Diese Klassen dürfen ohne Begleitung gefahren werden, weil der junge Fahrer das Mindestalter für diese Führerscheinklassen, nämlich 16, bereits erreicht hat.

Probezeit
Die Probezeit beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung.

Begleitpersonen
Der Führerscheinbewerber muss mindestens eine Begleitperson im Führerscheinantrag angeben, es können auch mehrere sein. Sinnvoll ist natürlich, gleich mehrere Personen anzugeben. Weitere Begleitpersonen können nachträglich gegen eine Gebühr eingetragen werden.

Anforderungen an Begleitpersonen:

Mindestalter: 30 Jahre

Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnisklasse B

Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung

Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol und nicht unter der Wirkung anderer berauschender Mittel während der Fahrt

Zusätzliche Kosten gegenüber dem
Führerschein mit 18

Die Ausstellung der Prüfungsbescheinigung kostet voraussichtlich 7,70 €. Für die Überprüfung einer Begleitperson soll sich die Gebühr zwischen 1,50 € und 10 € bewegen.

 

 

 

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