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Warum Fahren ab 17?
Ziel des
"Begleiteten Fahrens ab 17" ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger
zu erhöhen. Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher
eines Unfalls mit Personenschaden.
Die jungen Fahranfänger dürfen somit nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren,
allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Diese
Begleitperson muss in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen
sein. Vorteile sind:
Mäßigender Einfluss einer Begleitung, die nicht aus derselben Altersgruppe stammt
Zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger, die Lernphase wird verlängert
Junge Fahrer profitieren von der Erfahrung der Begleitperson
Ausbildung
Der
Schüler kann die Ausbildung mit 16 1/2 Jahren beginnen. Die Zustimmung des
gesetzlichen Vertreters ist erforderlich. Die Ausbildungsinhalte sind dieselben
wie bei der Führerscheinausbildung mit 18 Jahren.
Prüfung
Die theoretische Prüfung kann der Bewerber 3 Monate vor seinem 17.
Geburtstag, die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag ablegen. Nach
erfolgreicher Prüfung erhält der Schüler an seinem 17. Geburtstag eine
befristete Prüfungsbescheinigung (es wird kein Führerschein erteilt!), die im
gesamten Bundesgebiet, nicht jedoch im Ausland gilt. Bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres darf der Fahrschüler nur in Begleitung der namentlich benannten
Begleitpersonen fahren.
Was darf der Bewerber außerdem
fahren?
Die Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein. Diese Klassen dürfen ohne
Begleitung gefahren werden, weil der junge Fahrer das Mindestalter für diese
Führerscheinklassen, nämlich 16, bereits erreicht hat.
Probezeit
Die Probezeit beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung.
Begleitpersonen
Der Führerscheinbewerber muss mindestens eine Begleitperson im
Führerscheinantrag angeben, es können auch mehrere sein. Sinnvoll ist natürlich,
gleich mehrere Personen anzugeben. Weitere Begleitpersonen können nachträglich
gegen eine Gebühr eingetragen werden.
Anforderungen an Begleitpersonen:
Mindestalter: 30 Jahre
Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung
Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol und nicht unter der Wirkung anderer berauschender Mittel während der Fahrt
Zusätzliche Kosten
gegenüber dem
Führerschein mit 18
Die Ausstellung der Prüfungsbescheinigung kostet voraussichtlich 7,70 €. Für
die Überprüfung einer Begleitperson soll sich die Gebühr zwischen 1,50 €
und 10 € bewegen.