Berechtigung für:Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm
Hubraum oder einer bbH von mehr als 45 km/h
2 Jahre Krafträder mit max. 25 kW/34 PS und einem
Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als
0,16 kW/kg (mind. 6,25 kg/kW)
Nach 2 Jahren wird auf Antrag die Klasse A direkt ohne
Ausbildung und Prüfungerteilt.
Eingeschlossen sind die Klassen:
A1, M
Mindestalter:
18 Jahre
Mindesttheorie:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden
Praktische Grundausbildung:
Stundenanzahl abhängig vom Können des Fahrschülers
Besondere Ausbildungsfahrten:
5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden Dunkelheit
Prüfungen:
Theorieprüfung, Praxisprüfung:
(60 min innerorts, außerorts, unter Einsschluss von Autobahn oder Kraftfahrstraßen)
Fahrschule
Montag